Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGBB)
Mit der Bezahlung des Flugpreises kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Fluggast und der Oldtimerflug Chemnitz-Jahnsdorf GmbH (Rundflugunternehmen) zustande. Der Fluggast erwirbt den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit der AN-2 mit der gebuchten Flugdauer. Sollten aus Gründen, die nicht in Verantwortung des Rundflugunternehmens liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, so gilt der Flug ab 2/3 der gebuchten Flugdauer als vertragsmäßig erfüllt.
Das Flugticket ist ein Jahr ab Ausgabedatum gültig. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Es ist auf eine geeignete Person übertragbar. Zur Vereinbarung eines Flugtermins setzt sich der Fluggast mit dem Rundflugunternehmen in Verbindung. Der Fluggast ist für die Einlösung seines Flugtickets selbst verantwortlich. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter oder technischer Flugabsagen sind ausgeschlossen. Es wird ein Ersatztermin gestellt.
Vor und während des Fluges besteht für den Fluggast Alkoholverbot. Angetrunkene und/oder unter Drogeneinfluss stehende Fluggäste können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Fluggäste, die gegen die Anweisungen des Piloten und der Crew verstoßen können ebenfalls von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Flugpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Aus Sicherheitsgründen behält sich die Crew das Recht zur Gepäckkontrolle vor. Der Fluggast wird gebeten nur unbedingt notwendiges Gepäck mit an Bord zu nehmen. Im Flugzeug ist wenig Platz. Hierdurch wird eine kürzere Abfertigungszeit gewährleistet. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für eine stoßsichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Der Fluggast ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass eine Schädigung anderer Fluggäste durch mitgebrachtes Gepäck, Foto- und Filmgeräte ausgeschlossen ist. Handys dürfen nur ausgeschaltet oder im Flugmodus mitgeführt werden.
Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fluggast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage führen zum Verlust des gezahlten Flugpreises. Vereinbarte Termine sind für den Fluggast verbindlich und können nur mit Zustimmung des Rundflugunternehmens bis 48 Stunden vor Flugantritt geändert werden. Es besteht die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen.
Tritt der Fluggast vom Beförderungsvertrag zurück werden für die Bereitstellung und den Verwaltungsaufwand pauschal 25 EUR (Stornogebühr) berechnet.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGBB ungültig sein oder werden bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz.
